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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Hennigsdorf fördert kulturelle Vorhaben von Vereinen, natürlichen und juristischen Personen, sofern sie auf eine öffentliche Wirkung ausgerichtet sind und eine Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt darstellen. Förderanträge können an den Fachdienst Kultur gestellt werden. Zuwendungsvoraussetzungen sind die vollständige form- und fristgerechte Antragstellung sowie die fristgerechte Abrechnung vorhergehender Förderungen. Über den Antrag entscheidet der Ausschuss Familie, Soziales und Kultur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Satzung zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Hennigsdorf

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.