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Leistungsbeschreibung

Die Vergabe einer Hausnummer erfolgt aus ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten. Rechtsgrundlage für diese Vergabe sind die Vorschriften des § 1 Abs. 1 und Abs. 2, des § 15 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg sowie § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hennigsdorf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -Stadtordnung- in der jeweils gültigen Fassung. Insbesondere ist die schnelle Erreichbarkeit und ein leichtes Auffinden erschlossener Grundstücke vom öffentlichen Straßenraum dafür maßgebend. Sie dient u. a. „dem Schutz der Bürger in Notfällen“, d. h. es muss eine schnelle und eindeutige Erreichbarkeit für die Polizei und Rettungsdienste gewährleistet werden. Dieses gilt insbesondere für Grundstücke, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Wohngebäude, öffentliche Gebäude, Betriebe und Erholungsgrundstücke).

Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder der Eigentümerin mit der dem Grundstück durch Bescheid der Stadt Hennigsdorf zugewiesenen Hausnummer innerhalb der im Bescheid festgesetzten Frist zu versehen. Die zugewiesene Hausnummer ist unmittelbar neben oder über dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor beziehungsweise der Eingangstür anzubringen. Die Hausnummer muss auch bei Dunkelheit von der Straße aus deutlich erkennbar sein, ohne dass es eines zusätzlichen Anleuchtens durch Dritte bedarf. Eine Beleuchtung der Hausnummer ist dann erforderlich, wenn durch die örtliche Umgebung nicht ausreichende Sichtbarkeit von der Straße aus gegeben ist.

Dem Antrag ist ein Lageplan mit der Eintragung des betreffenden Grundstücks und Kennzeichnung des Zuganges beizulegen.

  • lt. Verwaltungsbebührensatzung der Stadt Hennigsdorf; Anlage 1, Teil B, Tarif-Nr. 10
  • Vergabe einer Hausnummer: 87,20 €
  • Vergabe jeder weiteren Hausnummer (räumlich zusammenhängend): 8,70 €
Spezielle Hinweise

§ 1 Abs. 1 und Abs. 2, des § 15 Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg

§ 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hennigsdorf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -Stadtordnung- in der jeweils gültigen Fassung