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Erhaltungsgenehmigung - Erhaltungsgebiet Ortskern Hennigsdorf


Leistungsbeschreibung

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Jahr 1992 die Sanierungssatzung „Ortskern“ für das Stadtgebiet östlich des Bahndammes bis zur Havel beschlossen, um städtebauliche Missstände beheben zu können.
Im Rahmen dieser Sanierungssatzung konnten im Laufe von 20 Jahren zahlreiche Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hinzu kommen die Herstellung von öffentlichen Grünanlagen mit Wegeverbindungen, die Renaturierung der Havelauen sowie zahlreiche Investitions-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen welche eine deutlich verbesserte Gestaltung des Gebietes bewirkt haben.

Die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte durch Bekanntmachung am 16.03.2013 (Amtsblatt 01/2013). Am gleichen Tag wurde der Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Ortskern Hennigsdorf“ gefasst.
Die Satzung dient dem dauerhaften Erhalt der städtebaulichen Eigenart, der Gestalt, der Struktur sowie des Ortsbildes des Gebietes. Rechtskräftig ist die Satzung seit dem 17.03.2013 (Amtsblatt 01/2013).