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Bewohnerparkausweis


Im Online-Antrag des Landkreises Oberhavel können Sie die Gebühren über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen. Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: PayPal, Kreditkarte.

Mit dem Online-Antrag können Sie:

  • Einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen (bis zu zwei Fahrzeuge pro Antrag)
  • Einen Bewohnerparkausweis verlängern (ab vier Wochen vor Ablauf möglich)
  • Ein KFZ-Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis ersetzen oder hinzufügen (z.B. weil Sie ein neues Auto haben)
  • Die Adresse für einen Bewohnerparkausweis ändern
  • Einen Bewohnerparkausweis ersetzen (z.B. wegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl)

Alternative können Sie Ihren Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises auch in „Papierform“ beim Landkreis Oberhavel oder im Bürgerbüro der Stadt Hennigsdorf stellen. Nutzen Sie dazu den verlinkten analogen Antrag.

Leistungsbeschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Parkplätze sind ein knappes Gut, welches nicht beliebig vergrößert werden kann. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, bedarf es entsprechender Regelungen. Daher wurde in der Stadt Hennigsdorf die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Hintergrund für die Einführung war eine effizientere Nutzung des vorhandenen Parkraumangebotes durch die Einführung einer Gebührenpflicht und einer Höchstparkdauer. Dadurch wurde erreicht, dass die vorhandenen Parkplätze insbesondere den Kunden, und durch die Einführung der Anwohner-Parkausweise, auch den Anwohnern zur Verfügung stehen.

Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet im Landkreis Oberhavel befindet und Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.
Hier finden Sie das Straßenverzeichnis aller Bewohnerparkgebiete im Landkreis Oberhavel.

Die zuständigen Bürgerzentren leiten Ihren Antrag an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel weiter. Dort wird Ihnen ein grüner Bewohnerparkausweis ausgestellt und per Post inklusive eines Gebührenbescheides zugesandt. 
Sie erhalten nur einen Parkausweis für das auf Sie als Halter zugelassene oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutzte Fahrzeug.

die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

Die Anträge werden im Fachdienst Allgemeine Ordnung der Stadt Hennigsdorf entgegengenommen und an die genehmigende Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel weiter geleitet.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Erteilung eines Bewohnerparkausweises: 30,70 Euro
Änderung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens: 10,20 Euro
Ersatzausstellung bei Verlust: 12,80 Euro

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Weiterhin können Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen (u.a. Pflegedienste) eine befristete Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für die bewirtschafteten Bereiche der Stadt Hennigsdorf beim Straßenverkehrsamt Oberhavel (Genehmigungsbehörde) einreichen.
Damit werden bestimmte Erleichterungen (z. B. parken ohne Parkschein oder parken im Anwohnerparkbereich) für diese Unternehmen möglich.
Diese Antragstellung ist grundsätzlich formlos, direkt an die Genehmigungsbehörde zu richten.