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Leistungsbeschreibung

Das Brandenburgisch Schulgesetz regelt die Schulspeisung an Grund- und Oberschulen. Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf besuchen, haben die Möglichkeit an einer warmen Schulverpflegung teilzunehmen. Die Bestellung des Mittagessens erfolgt seitens der Eltern direkt beim Essenanbieter.

Derzeit zahlen Eltern für ein warmes Mittagessen 3,75 €.

Seit dem 01.07.20219 ist das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten. Es verbessert den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch "Bildungspaket" genannt). Vom Starke-Familien-Gesetz profitieren vor allem Familien mit niedrigem oder keinem eigenen Einkommen

Für Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, entfällt der Eigenanteil für die Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Hort. (kostenloses Mittagessen).