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Wahl - Anmeldung / Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Hennigsdorf


Leistungsbeschreibung

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer im Wahllokal werden Hennigsdorfer Mitbürgerinnen und Mitbürger (ab 18 Jahren) gesucht. Werden auch Sie aktiv und engagieren sich.

Für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und die Landtagswahl am 22. September 2024 werden in der Stadt Hennigsdorf ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Es werden 22 Wahlvorstände mit je 8 Mitgliedern und 8 Briefwahlvorstände mit je 8 Mitgliedern gebildet. Je ein Wahlvorstand wird in einem der 22 Wahllokale im Stadtgebiet eingesetzt. Die sechs Briefwahlvorstände treten im Rathaus und Bürgerhaus zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen.

WELCHE FUNKTIONEN HABEN DIE WAHLHELFENDEN?

Der Wahlvorstand besteht aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese übernehmen unterschiedliche Funktionen:

Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher:

  • Sie leiten den Wahlvorstand, eröffnen die Wahlhandlung und verteilen die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes.
  • Sie überwachen das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellen das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und geben dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahllokal bekannt.
  • Sie sorgen für die Anfertigung der Niederschriften und der Abgabe der Wahlunterlagen an die Stadtverwaltung.

Schriftführerinnen und Schriftführer:

  • Sie führen das Wählerverzeichnis und vermerken darin die Stimmabgabe. Zudem wird die Wahlniederschrift am Ende der Wahl angefertigt.

Beisitzerinnen und Beisitzer:

  • Sie geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürgerinnen und Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.

Der Wahlvorstand als Kollegium hat somit folgende Aufgaben:

  • für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen
  • Regelung des Zutritts bei Andrang
  • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
  • Unterzeichnung der Niederschrift

WIE SIND DIE EINSATZZEITEN DER WAHLHELFENDEN?

Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und dauert bis 18 Uhr an. Es wird in zwei Schichten gearbeitet: Die Frühschicht tritt um 7:30 Uhr zusammen und arbeitet zunächst bis 13 Uhr. Die Spätschicht wird ab 12:30 Uhr ihre Arbeit im zugewiesenen Wahllokal aufnehmen und nach Schluss der Wahlhandlung ab 18 Uhr gemeinsam mit den Mitgliedern der Frühschicht das Ergebnis ermitteln. 

ERHALTEN DIE WAHLHELFENDEN EINE ENTSCHÄDIGUNG?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro gezahlt.
Die Staffelung lautet:
Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 150 Euro
stellv. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 140 Euro
Schriftführerin bzw. Schriftführer: 120 Euro
stellv. Schriftführerin bzw. Schriftführer: 110 Euro
Beisitzerin bzw. Beisitzer: 100 Euro

Für die ehrenamtliche Tätigkeit zur Landtagswahl am 22. September 2024 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 bis 100 Euro gezahlt.
Die Staffelung lautet:
Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 100 Euro
stellv. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher: 90 Euro
Schriftführerin bzw. Schriftführer: 80 Euro
stellv. Schriftführerin bzw. Schriftführer: 80 Euro
Beisitzerin bzw. Beisitzer: 70 Euro

Sie benötigen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch wahlberechtigt sein.