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Rentenantrag stellen


Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig.  Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung.  Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe können Sie bei unten stehenden Ansprechpartnern erfragen. Diese erhalten Sie entweder, indem Sie sie selber anfordern oder in gewissen Zeitabständen auch unaufgefordert von Ihrem Rentenversicherungsträger. Nur wenn Sie ausreichend informiert sind, können Sie beurteilen, inwieweit Sie ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung noch private Altersvorsorge betreiben sollten

Deutsche Rentenversicherung
Auskunfts- und Beratungsstelle für Bund und Berlin-Brandenburg
Bernauer Straße 13 | 16515 Oranienburg
Telefon: (03301) 20080

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: (030) 8651
Fax: (030) 86527240

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Straße 1 | 15236 Frankfurt / Oder
Telefon: (0335) 551-0
Fax: (0335) 551-1295

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92 | 14059 Berlin
Telefon: (030) 3002-0
Fax: (030) 3002-1009