Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Besteuert werden die in der Stadt veranstalteten Vergnügungen, die auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg in der Vergnügungssteuersatzung aufgeführt sind. Dazu gehören vor allem gewerbliche Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.
Rechtsgrundlage
Alle Regelungen zur Vergnügungssteuer und die detailierte Übersicht der Gebühren finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hennigsdorf (auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg).
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