Werbeangelegenheiten
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
PLAKATIERUNG (KURZZEITWERBUNG)
Die Stadt Hennigsdorf hat das alleinige Recht zur Errichtung und Bewirtschaftung von Werbeanlagen auf kommunalem Grund und Boden. Ausgenommen hiervon sind Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Für Kurzzeitwerbung (Plakate bis maximal DIN A1) an Lichtmasten/Laternen ist ein formloser Antrag (Anzahl der Plakate, Zeitraum) an den Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe zu stellen. Die konkreten Gebühren können in der Sondernutzung nachgelesen werden.
Darüber hinaus können in Hennigsdorf Großwerbeflächen und Dauerwerbeflächen an Lichtmasten angemietet werden. Die Vermietung übernimmt dabei nicht die Stadt Hennigsdorf. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Bereich Marketing. Bushaltestellen (Citylight), Bannerwerbung und Litfaßsäulen stehen für nur kommunale Werbung zur Verfügung.
VERMIETE, VERSCHENKE, VERKAUFE - HANDYZETTEL UND ANSCHLÄGE
Beliebt sind Anschläge von „gesucht“ über „vermiete, verschenke, verkaufe“ bis „gefunden“ an Laternen oder Bäumen. Leider verschönern diese Zettel das Stadtbild nicht und werden in 99 % der Fälle nach Erledigung leider nicht wieder entfernt. Die Kosten der Beseitigung und Reinigung tragen damit alle Hennigsdorfer! An dieser Stelle möchten wir daher darauf hinweisen, dass ungenehmigte Plakatierungen ordnungswidrig sind und geahndet werden.
Es gibt genügend andere legale Möglichkeiten für Kleinanzeigen und Kurzzeitwerbung.
Für Fragen steht der Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe gern zur Verfügung!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit Angaben über Anzahl und Größe der Plakate, Zeitdauer
sowie die Art der Veranstaltung. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Aushang zu stellen.
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Hennigsdorf über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren (Beschluss 0076/2013 vom 24.10.2013)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Hennigsdorf (Beschluss 0004/2021 vom 09.02.2021)