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Unterstützungsfonds für Hennigsdorfer Schülerinnen und Schüler


Leistungsbeschreibung

Die Hennigsdorfer Abgeordneten haben den Beschluss zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten gefasst. Dieser Fonds steht ab dem Schuljahr 2008/09 zur Verfügung und eine Unterstützung kann durch die Schülerinnen und Schüler, sofern sie volljährig sind, sonst durch deren Eltern schriftlich beantragt werden. Anspruch darauf besteht bis einschließlich Klassenstufe 13, wenn sich der Hauptwohnsitz in Hennigsdorf befindet.
Aus diesem Fonds werden Ausgaben für Lernmittel und sonstigen schulischen Bedarf bis zu 50,00 € pro Schuljahr zurückerstattet.

Bitte reichen Sie dazu Ihren ausgefüllten, unterschriebenen Antrag, eine Kopie Ihres Leistungsnachweises sowie entsprechende Einkaufsbelege für Schulmaterialien  in einem geschlossenen Briefumschlag an den Fachdienst Schule und Sport ein. 

Nachweis für den Bezug von:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) oder
  • Darstellung der besonderen finanziellen Notlage, wenn keine der o. g. Leistungen in Anspruch genommen werden
  • Kaufbeleg(e)
  • Schulbescheinigung, wenn keine Schule in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf besucht wird.

 

Für das Schuljahr 2023/2024 kann die Beantragung des Unterstützungsfonds ab 01. September 2023 erfolgen. 

Dazu wurde eine Richtlinie erarbeitet, die die Kriterien der Vergabe regelt. In dieser Vergaberichtlinie sind die allgemeinen Grundsätze, die Antragstellung und Bewilligung sowie Art, Höhe und Zahlungsweise für eine Unterstützung enthalten.