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Meldebescheinigung ausstellen


Hinweise zur Nutzung der Onlinedienste

Eine Online-Meldebescheinigung wird kostenlos erteilt und steht nach Beantragung sofort zum Download bereit. Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die persönliche sechsstellige PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die installierte AusweisApp

Alternativ können Sie auch einen elektronischen Antrag (ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion) bei der Stadt Hennigsdorf stellen.
Die Gebühr können Sie über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen. Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: PayPal, Kreditkarte.

Leistungsbeschreibung

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • zum gesetzlichen Vertreter: Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften, Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, Passes oder Passersatzpapiers, der eID-Karte
  • Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf je nach Verwendungszweck unterschritten werden.

  • Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig)
  • Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis

Eine Online-Meldebescheinigung (§ 18a BMG) wird kostenlos erteilt.

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu entrichten.

Meldebescheinigung gem. § 18 BMG, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, insbesondere bei Rückgriff auf die in die kommunalen Archive überführten Karteien: 17,00 Euro

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

In diesem Online-Antrag können Sie die Gebühren über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen.
Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: PayPal, Kreditkarte