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Meldebescheinigung ausstellen


Hinweise zur Nutzung der Onlinedienste

Eine Online-Meldebescheinigung wird kostenlos erteilt und steht nach Beantragung sofort zum Download bereit. Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die persönliche sechsstellige PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die installierte AusweisApp

Alternativ können Sie auch einen elektronischen Antrag (ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion) bei der Stadt Hennigsdorf stellen.
Die Gebühr können Sie über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen. Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: PayPal, Kreditkarte.

Leistungsbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Einfache Meldebescheinigung
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Hennigsdorf

Erweiterte Meldebescheinigung 
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z. B.:

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • frühere Anschrift(en) 
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Religion 

  • Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig)
  • Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis

Eine Online-Meldebescheinigung (§ 18a BMG) wird kostenlos erteilt.

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

In diesem Online-Antrag können Sie die Gebühren über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen.
Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: PayPal, Kreditkarte