Ferienbetreuung
Ferienbetreuung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen. Sie richtet sich im zeitlichen Umfang nach den Betreuungszeiten im Vorschulalter. Eine Betreuung von mehr als 6 Stunden täglich ist durch einen Nachweis des Arbeitgebers zu begründen. Gleiches gilt für wöchentliche Betreuungszeiten. Wird ein Kind nicht regelmäßig auch während der Schulzeit betreut, ist ein Betreuungsvertrag erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenbeiträge für die Ferienbetreuung sind gestaffelt nach dem Elterneinkommen und dem Betreuungsumfang. Sie sind in der Kindertagesstättensatzung der Stadt Hennigsdorf geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen.
Anmeldefristen für die Ferienbetreuung im Jahr 2025:
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- 23.12.2024 für die Winterferien (03.02.2025 - 07.02.2025)
- 03.03.2025 für die Osterferien (14.04.2025 - 25.04.2025)
- 29.04.2025 für die Pfingstferien (10.06.2025)
- 16.06.2025 für die Sommerferien (28.07.2025 - 05.09.2025)
- 08.09.2025 für die Herbstferien (20.10.2025 - 30.10.2025)
- 10.11.2025 für die Weihnachtsferien (22.12.2025 - 02.01.2026) *
* Auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 der Kindertagesstättensatzung bleiben die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf an folgenden Tagen geschlossen:
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- 02.05.2025
- 30.05.2025
- 29.12.2025
- 30.12.2025
- 02.01.2026
Eine Notbetreuung findet bei nachgewiesenem Bedarf am 02.05.2025 und 30.05.2025 in der Kita „Nordstern“, Alsdorfer Straße 22 sowie am 29.12.2025, 30.12.2025 und 02.01.2026 in der Kita „Schmetterling“, Fontanesiedlung 19, statt.