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Leistungsbeschreibung

Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen. Sie richtet sich im zeitlichen Umfang nach den Betreuungszeiten im Vorschulalter. Eine Betreuung von mehr als 6 Stunden täglich ist durch einen Nachweis des Arbeitgebers zu begründen. Gleiches gilt für wöchentliche Betreuungszeiten. Wird ein Kind nicht regelmäßig auch während der Schulzeit betreut, ist ein Betreuungsvertrag erforderlich.

Die Kostenbeiträge für die Ferienbetreuung sind gestaffelt nach dem Elterneinkommen und dem Betreuungsumfang. Sie sind in der Kindertagesstättensatzung der Stadt Hennigsdorf geregelt. 

Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen. 

Anmeldefristen für die Ferienbetreuung im Jahr 2024:

  • 25.12.2023     für die Winterferien           (05.02.2024 - 09.02.2024)
  • 12.02.2024     für die Osterferien             (25.03.2024 - 05.04.2024)
  • 10.06.2024     für die Sommerferien        (22.07.2024 - 30.08.2024)
  • 09.09.2024     für die Herbstferien           (21.10.2024 - 01.11.2024) *
  • 11.11.2024     für die Weihnachtsferien   (23.12.2024 - 31.12.2024) *

* Auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 der Kindertagesstättensatzung bleiben die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf an folgenden Tagen geschlossen:

  • 10.05.2024
  • 04.10.2024
  • 01.11.2024
  • 27.12.2024
  • 30.12.2024

Eine Notbetreuung findet bei nachgewiesenem Bedarf am 10.05.2024 in der Kita „Biberburg“, Dahlienstraße 22 und am 04.10.2024, 01.11.2024, 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024 in der Kita „Nordstern“, Alsdorfer Straße 22, statt.

Montag, der 23.12.2024 wurde gemeinsam mit dem Personalrat und der Dienststelle als zusätzlicher Schließtag festgelegt. Die Einrichtung, welche die Notbetreuung übernimmt, ist davon nicht betroffen.