Ferienbetreuung
Ferienbetreuung
Leistungsbeschreibung
Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen. Sie richtet sich im zeitlichen Umfang nach den Betreuungszeiten im Vorschulalter. Eine Betreuung von mehr als 6 Stunden täglich ist durch einen Nachweis des Arbeitgebers zu begründen. Gleiches gilt für wöchentliche Betreuungszeiten. Wird ein Kind nicht regelmäßig auch während der Schulzeit betreut, ist ein Betreuungsvertrag erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenbeiträge für die Ferienbetreuung sind gestaffelt nach dem Elterneinkommen und dem Betreuungsumfang. Sie sind in der Kindertagesstättensatzung der Stadt Hennigsdorf geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Betreuung in den Ferien ist 6 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen.
Anmeldefristen für die Ferienbetreuung im Jahr 2025 / 2026:
- 10.11.2025 für die Weihnachtsferien (22.12.2025 - 02.01.2026) *
- 22.12.2025 für die Winterferien (02.02.2026 - 06.02.2026)
- 16.02.2026 für die Osterferien (30.03.2026 - 10.04.2026)
- 01.06.2026 für die Sommerferien (13.07.2026 - 21.08.2026)
- 07.09.2026 für die Herbstferien (19.10.2026 - 30.10.2026)
- 11.11.2026 für die Weihnachtsferien (23.12.2026 - 01.01.2027) *
* Auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 der Kindertagesstättensatzung bleiben die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Hennigsdorf an folgenden Tagen geschlossen:
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- 29.12.2025
- 30.12.2025
- 02.01.2026
- 15.05.2026
- 28.12.2026
- 29,12,2026
- 30.12.2026
Eine Notbetreuung findet bei nachgewiesenem Bedarf am 15.05.2026 in der Kita „Nordstern“, Fontanesiedlung 19 sowie vom 28.12.2026 bis 30.12.2026 in der Kita „Spatzennest“, Schönwalder Straße 17, statt.