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Kita-Platz beantragen


Leistungsbeschreibung

Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Auch für Kinder im Grundschulalter wird bis zum Wechsel in die 5. Klasse ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorgehalten.

Der Antrag auf Kindertagesbetreuung wird beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätten gestellt.
Wird die Betreuung in einer kommunalen Kindertagesstätte (Träger ist die Stadt Hennigsdorf) gewünscht, soll der Antrag bis zum 31.05. laufenden Jahres für das folgende Kita-Jahr (ab 01. August) gestellt werden. Der Antrag auf Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege ist für das folgende Kita-Jahr beim Landkreis Oberhavel zu stellen.

  • Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte
  • die Erklärung zum Personensorgerecht

Die Antragsstellung ist kostenfrei.
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte oder Kindertagespflege werden Kostenbeiträge – gestaffelt nach dem Elterneinkommen, dem Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang – erhoben (siehe Kindertagesstättensatzung bzw. Tagespflegesatzung der Stadt Hennigsdorf). Darüber hinaus ist ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 31,00 € für die Mittagsversorgung zu entrichten (siehe Essengeldsatzung).

Für Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung ist kein Kostenbeitrag zu zahlen. Darüber hinaus entfällt der Kostenbeitrag für alle Personensorgeberechtigten, die ein Jahresnettoeinkommen bis 35.000 € netto haben oder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Sozialleistungen), den Bezug eines Kinderzuschlages zum Kindergeld oder von Wohngeld nachweisen.

Der Zuschuss zum Mittagsessen entfällt für Personensorgeberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Sozialleistungen), bzw. Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen. Als Nachweis ist die Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Jobcenters vorzulegen.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.