Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Hinweise zur Nutzung des Onlinedienstes
Eine Selbstauskunft aus dem Melderegister wird kostenlos erteilt und steht nach Beantragung sofort zum Download bereit. Zur Beantragung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die persönliche sechsstellige PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit die Selbstauskunft aus dem Melderegister online zu beantragen. Nutzen Sie dazu den Onlinedienst.
Sie können die Selbstauskunft aber auch persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.