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Rundfunkbeitragspflicht - Antrag zur Befreiung oder zur Ermäßigung des Rund­funk­beitrags


Leistungsbeschreibung

Ab 2013 gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag
Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.

Es gibt die Möglichkeit aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Die Befreiung/Ermäßigung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag,

Damit der Rundfunkservice den Antrag akzeptiert, ist grundsätzlich eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bewilligungsbescheides oder weitere Bescheide beizufügen. Befreit wird von der grundsätzlich nur auf den Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht.

Bitte beachten Sie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. § 6 Abs. 1. Die Gebühren für eine Beglaubigung belaufen sich auf 2 Euro im Bürgerbüro.