Wohnsitz - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Mit dem elektronischen Personalausweis (eID) können Sie die Abmeldung ins Ausland vollständig online beantragen. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die persönliche sechsstellige PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp
Bitte beachten Sie die im Onlinedienst hinterlegten Hinweise zur Nutzung und Durchführung!
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.