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Wohnsitz - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Mit dem elektronischen Personalausweis (eID) können Sie die Abmeldung ins Ausland vollständig online beantragen. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die persönliche sechsstellige PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die installierte AusweisApp

Bitte beachten Sie die im Onlinedienst hinterlegten Hinweise zur Nutzung und Durchführung!

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Land Brandenburg:

Personalausweis, ggf. vorläufigen

Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.