Personalausweise
Personalausweise
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Die "alten" Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht demnach vorerst nicht. Er kann aber auch vor Ablauf des „alten“ Personalausweises beantragt werden.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Art. 13 für Inhaber von Personalausweisen finden Sie hier:
Wer muss einen Personalausweis haben?
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Änderungen von Ausweisen sind nicht möglich, auch bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden (Ausnahme: Anschriftenänderung).
Antrag stellen
Die Anträge auf Ausstellung neuer Personalausweise werden von der Pass- und Ausweisbehörde am Sitz Ihrer Hauptwohnung (in Hennigsdorf im Bürgerbüro) im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zur Beantragung erscheinen.
Der neue Personalausweis
Auf Grundlage des Gesetztes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis wird ein neuer Personalausweis ausgestellt. Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Informationen zu den anfallenden Gebühren entnehmen Sie der Pressemitteilung des BMI. Was der Neue kann, können Sie der vom BMI zur Verfügung gestellten Broschüre `Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis` entnehmen.
Bearbeitungszeit und Abholung
Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zur Herstellung der Dokumente weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Gelegentlich und vor Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Kann der Inhaber zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so kann er das Dokument auch von einem Bevollmächtigten abholen lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht des Inhabers (Formular im Bürgerbüro erhältlich) vorgelegt werden.
Bei der Abholung eines neu ausgestellten Personalausweises ist der im Besitz befindliche Ausweis in jedem Fall vorzulegen.
Vorläufiger Personalausweis
Nur in glaubhaft gemachten Notfällen darf ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Verlust von Ausweisen
Sollte der Personalausweis abhanden gekommen sein, sind Sie zur umgehenden persönlichen Meldung bei Ihrer Pass- und Ausweisbehörde verpflichtet. Dies gilt ebenso beim Wiederauffinden des als verloren gemeldeteten Dokumentes. Falls Sie sich nach einem solchem Verlust weder mit Personalausweis noch mit Reisepass ausweisen können, legen Sie zur Meldung bitte das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde vor.
Wenn Sie die Verlustmeldung mit der Neubeantragung eines Personalausweises verbinden möchten, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise zu den dafür erforderlichen Unterlagen.
Gültigkeitsdauer der Dokumente
Personalausweis: 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein, von der Stadt Hennigsdorf ausgestelltes Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Das Bereithalten solcher Urkunden ist auch in allen anderen Fällen empfehlenswert, um sie auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unstimmiger Angaben vorlegen zu können. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege.
Ihr alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn diese/r bereits ungültig sein sollte/n - ein Lichtbild ohne Kopfbedeckung aus neuester Zeit (biometrietauglich).
- Personen, deren deutsche Staatsangehörigkeit sich auf Verleihung oder Feststellung gründet, haben dafür entsprechende Unterlagen (Einbürgerungsurkunde, Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes, Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) u. ä.) vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Personalausweise
- Personalausweise: 37,00 €
- die Ausstellung an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Links & Onlinedienste
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