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Geburtsbeurkundungen


Leistungsbeschreibung

Geburten in Hennigsdorf oder Oberkrämer sind innerhalb von 7 Werktagen im Standesamt Hennigsdorf anzuzeigen. Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborene müssen die Eltern in unserem Standesamt persönlich vorsprechen.

  • Geburtsbescheinigung (ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunden

zusätzlich:

  • wenn die Eltern miteinander verheiratet sind: Eheurkunde
  • wenn die Eltern verwitwet oder geschieden sind: Eheurkunde und deren Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)
  • Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich erfolgte)
  • Sorgeerklärung (sofern diese beim Jugendamt abgegeben wurde)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.