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Vaterschaftsanerkennung


Leistungsbeschreibung

Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn nachgeburtlich)
  • bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
  • bei geschiedenen oder verwitweten Eltern: Eheurkunde mit Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)

Sorgeerklärungen nimmt das zuständige Jugendamt entgegen.