Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes (wenn nachgeburtlich)
- bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
- bei geschiedenen oder verwitweten Eltern: Eheurkunde mit Auflösung (Gerichtsbeschlüsse müssen mit Rechtskraft versehen sein!)
Welche Gebühren fallen an?
Vaterschaftsanerkennung: 33.00 €
Kommen die Eltern nicht gemeinsam in das Standesmat fallen zusätzliche Gebühren von 33,00 € für die Zustimmungserklärung an.
Hinweise / Besonderheiten
Sorgeerklärungen nimmt das zuständige Jugendamt entgegen.