Namenserklärungen
Namenserklärungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Folgende Namenserklärungen nehmen wir entgegen:
- Namensführung von Kindern
- Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
- Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Angleichungserklärungen
Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles sollte vor jeder Namenserklärung ein persönliches Beratungsgespräch mit den Standesbeamtinnen erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
- Namenserklärung: 43,00 Euro
- Bescheinigung über eine Namensänderung: 16,00 Euro