Veranstaltungsgenehmigung (öffentlicher Straßenraum)
Veranstaltungsgenehmigung (öffentlicher Straßenraum)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie planen eine Veranstaltung oder wollen für eine Veranstaltung öffentlichen Straßenraum verwenden? Die erforderliche Genehmigung sollten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung schriftlich beantragen bzw. die Veranstaltung bei der Stadt Hennigsdorf anzeigen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Dies gilt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche, Volksläufe, Umzüge bei Volksfesten oder vergleichbare Veranstaltungen. Hier sind weitere Genehmigungen erforderlich.
Veranstaltungen sind zu unterscheiden in:
- Öffentliche Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, Zirkus) und
- Private Veranstaltungen (z. B. Geburtstagsfeier, Hochzeit, Jubiläum)
Private Veranstaltungen umfassen nur einen bestimmten, zahlreich beschränkten und ggf. eingeladenen Personenkreis. Sie sind der örtlichen Ordnungsbehörde grundsätzlich nicht anzuzeigen.
Ausnahmen wären hier u. a. spezielle erforderliche Erlaubnisse wie z. B.:
- Beschallungserlaubnis (eine Außenbeschallung, welche die unmittelbare Nachbarschaft betrifft)
- Ausnahmegenehmigung für Pyrotechnik (Feuerwerk der Klassen I und II)
- Eingriff in die Nachtruhe (von 22.00 bis 06.00 Uhr)
In diesen Fällen ist ein formloser Antrag (mit Angaben des Datums, Örtlichkeit, Veranstalter) beim Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen. Eine rechtzeitige Information der Nachbarschaft ist in jedem Fall empfehlenswert.
Öffentliche Veranstaltungendienen der kulturellen Unterhaltung und sind grundsätzlich Jedermann zugänglich. Sie sind anzeige- und/ oder genehmigungspflichtig. Da hier aber u. a. eine Vielzahl von Bestimmungen, Regelungen und Genehmigungen erforderlich sein können, sollte eine frühzeitige Abklärung bzw. Information mit den genannten Ansprechpartnern erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Sondernutzung
- Hinweis: Lageplan ist erforderlich!
Rechtsgrundlage
- Sondernutzungssatzung der Stadt Hennigsdorf
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV)
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner für:
1. Sondernutzung und alle anderen Genehmigungen/ Erlaubnisse
Stadt Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 877175
- E-Mail: ordnung-gewerbeamt@hennigsdorf.de
2. Kulturelle Ausrichtung
Stadt Hennigsdorf, FD Kultur, Hauptstr. 3-4, 16761 Hennigsdorf
- Telefon: (03302) 877331
- E-Mail: astadtaus@hennigsdorf.de