Sondernutzungsgenehmigungen (Ordnung und Gewerbe)
Sondernutzungsgenehmigungen (Ordnung und Gewerbe)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind grundsätzlich antrags- und genehmigungspflichtig. Dies ist u. a. der Fall, wenn Werbeschilder, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände, Tische und Sitzgelegenheiten (Außengastronomie), Baumaterialien, Gartenabfälle, nicht zugelassene KFZ u.ä. auf öffenlichen Flächen abgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
- eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind aus der Sondernutzungssatzung zu entnehmen.
Links & Onlinedienste
Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland
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