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Sondernutzungsgenehmigungen (Ordnung und Gewerbe)


Leistungsbeschreibung

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind grundsätzlich antrags- und genehmigungspflichtig. Dies ist u. a. der Fall, wenn WerbeschilderWarenauslagenBaugerüsteContainerInfostände, Tische und Sitzgelegenheiten (Außengastronomie), Baumaterialien, Gartenabfälle, nicht zugelassene KFZ u.ä. auf öffenlichen Flächen abgestellt werden.

  • schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe

Die Gebühren sind aus der Sondernutzungssatzung zu entnehmen.