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Sondernutzungsgenehmigungen (Straßen)


Leistungsbeschreibung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn jemand die öffentlichen StraßenWege oder Plätze in der Stadt Hennigsdorf nutzen will. Dies ist u. a. der Fall, wenn Kräne, Baugerüste, Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden.  Darüber hinaus handelt es sich auch beim Aufgraben des Straßenkörpers oder Lagerungen von Baumaterial im öffentlichen Verkehrsraum um Sondernutzungen.  Diese bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis und sind gebührenpflichtig.

  • schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe

Die Gebühren für die einzelnen Arten der Sondernutzung sind aus der Sondernutzungssatzung zu entnehmen.