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Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

  • ausgefülltes Abmeldeformular
  • Rückgabe der Hundesteuermarke
  • Nachweise für die Abmeldung (z. B. tierärzliche Bescheinigung oder Nachweis der Abgabe)

Es fallen keine Gebühren an.

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle mitzuteilen.