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Hundesteuermarke Ersatz


Leistungsbeschreibung

Wer im Gebiet der Stadt Hennigsdorf einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, muss diesen innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug anmelden. Bei der Anmeldung des Hundes erhält der Hundehalter eine Steuermarke. Hunde, die älter als drei Monate sind, dürfen außerhalb von geschlossenen Räumen oder umfriedeten Grundstücken nur mit sichtbar befestigter, gültiger Steuermarke umherlaufen oder geführt werden. 

Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sollte diese verloren gehen, können Sie hier eine Ersatzhundesteuermarke beantragen.

Die Kosten für den Ersatz einer verlorenen Hundesteuermarke betragen 7,30 €.

In diesem Online-Antrag können Sie die Gebühren über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen.
Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: giropay, PayPal, Kreditkarte