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Führerschein Ersterteilung und Erweiterung


Leistungsbeschreibung

Sie möchten erstmalig einen Führerschein erwerben oder Ihren Führerschein um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, müssen Sie hierzu einen Antrag auf Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung einer Fahrerlaubnis beim Bürgerbüro Hennigsdorf (wenn Ihre Hauptwohnung in Hennigsdorf ist) . Die Einwohnermeldeämter leiten Ihren Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel weiter.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann im weiteren Verfahren, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Bestehen keine Bedenken, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Ihren Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis geben Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ab. Die Einwohnermeldeämter prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und übersenden diesen zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel.

Sie müssen persönlich erscheinen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Meldebehörde vor:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) -  bei Ersterteilung und bei Erweiterung, wenn der Führerschein älter als 2 Jahre ist

Die Gebühren sind abhängig von den beantragten Fahrerlaubnisklassen und liegen zwischen 43,90 Euro und 53,90 Euro.

zusätzlich für den Versand: 5,09 Euro

Hinweise bei einem Fahrschulwechsel
Den Fahrschulwechsel müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel schriftlich mitteilen.

Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der neuen Fahrschule
  • Gegebenenfalls Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule Sie zur Prüfung vorstellt

Bitte beachten Sie:
Sie können die praktische Prüfung nur außerhalb des Landkreises Oberhavel ablegen, wenn Sie nachweisen, dass dies der Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ist. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann unverzüglich die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.