Führerschein B17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Führerschein B17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Es besteht für 17-jährige Jugendliche die Möglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE (PKW oder PKW mit Anhänger) zu führen, sofern die Fahrprüfung erfolgreich bestanden wurde.
Sie können einen Antrag auf Teilnahme zum "Begleiteten Fahren ab 17" beim Bürgerbüro Hennigsdorf (wenn Ihre Hauptwohnung in Hennigsdorf ist) oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel stellen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie keinen Führerschein, Ihnen wird stattdessen eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. In dieser sind die Begleitpersonen eingetragen. Solange Sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie nur in Begleitung der eingetragenen Personen ein Fahrzeug der Klasse B oder BE in ganz Deutschland (jedoch nicht im Ausland) führen. Beim Fahren ist grundsätzlich der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Die Prüfungsbescheinigung verliert spätestens 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird eingezogen.
Zuständige Stelle
Der Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt abzugeben. Die Einwohnermeldeämter prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und übersenden diesen zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel.
Voraussetzungen
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Mindestalter 30 Jahre
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Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
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Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Auskunft wird durch Fahrerlaubnisbehörde eingeholt)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen persönlich erscheinen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Meldebehörde vor:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Antrag für die Begleitperson (Anlage zum Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung einer Fahrerlaubnis: 44,70 Euro
Eintrag der Begleitperson (pro Person): 9,00 Euro
Versand: 2,50 Euro
Gesamtkosten: 56,20 Euro + 9,00 Euro für jede weitere Begleitperson