Schulanmeldung - Einschulung
Schulanmeldung - Einschulung
Leistungsbeschreibung
Die Schulanmeldung ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes.
Die Grundschule in Brandenburg umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6.
Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, sind ab 1. August 2026 schulpflichtig und müssen in derjenigen Grundschule angemeldet werden, die für ihre Wohnung örtlich zuständig ist. Um welche es sich handelt, können Sie dem beigefügten Straßenverzeichnis entnehmen.
Die Einschulungsfeier der künftigen Erstklässler erfolgt an der jeweiligen Grundschule am Samstag, den 22.08.2026. Der erste Schultag ist Montag, der 24.08.2026.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Grundschulverordnung schreibt vor, dass Sie Ihr Kind persönlich vorstellen. Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- ausgefülltes und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular mit Originalunterschriften (Personalausweise der Sorgeberechtigten)
- sollte ein Sorgeberechtigter das Anmeldeformular nicht unterschreiben können, muss von diesem Elternteil eine Vollmacht zur Anmeldung beigefügt werden
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das Sorgerecht für das Kind
- Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes
Brandenburg - gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprach therapeutischen Behandlung
- Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern
Falls Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen wurde, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis des Jugendamtes (Negativattest) mit. Andernfalls ist vom zweiten, getrenntlebenden Elternteil das Einverständnis zur Schulanmeldung erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Schulanmeldung erfolgt in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026. Genauere Informationen stellen die zuständigen Grundschulen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Hinweise / Besonderheiten
Ist Ihr Kind im Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt worden, müssen Sie es erneut an Ihrer zuständigen Grundschule anmelden. Dies ist besonders wichtig, weil sich die Zuordnung der zuständigen Grundschule geändert haben kann. Die Einladung zur Schuluntersuchung für zurückgestellte Kinder und Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt seitens des Gesundheitsamtes telefonisch oder schriftlich.
Wenn Ihr Kind nach dem 30.09.2020 geboren ist und Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen, nutzen Sie ebenfalls den oben genannten Anmeldezeitraum in der Schule. Für eine Terminvereinbarung zur Schuluntersuchung wenden Sie sich bitte vorab per Mail (kjgd@oberhavel.de) an das Gesundheitsamt Oranienburg.
NEU! Die Terminvergabe für die Schuluntersuchung für alle anderen schulpflichtigen Kinder erfolgt online mittels Termintool. www.oberhavel.de/Einschulungsuntersuchung
Wünschen Sie die Aufnahme an einer anderen Schule in öffentlicher Trägerschaft, so muss die Anmeldung vorerst an der zuständigen Schule erfolgen. Bei der Schulanmeldung können Sie einen Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gemäß§ 106 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes stellen. Die Anmeldung ist auch an einer Schule in freier Trägerschaft möglich. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich die örtlich zuständige Schule Ihres Kindes informieren und müssen diese bis spätestens 16.05.2026 davon unterrichten, ob Ihr Kind dort aufgenommen wurde.