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Schulanmeldung - Einschulung


Leistungsbeschreibung

Die Schulanmeldung ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes.
Die Grundschule in Brandenburg umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6.

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig und müssen in derjenigen Grundschule angemeldet werden, die für ihre Wohnung örtlich zuständig ist.

Um welche es sich handelt, können Sie dem für jedes Einschulungsjahr erstelltem Straßenverzeichnis entnehmen.

Die Grundschulverordnung schreibt vor, dass Sie Ihr Kind persönlich vorstellen. Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • ausgefülltes und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular mit Originalunterschriften (Personalausweise der Sorgeberechtigten)
  • sollte ein Sorgeberechtiger das Anmeldeformular nicht unterschreiben können, muss von diesem Elternteil eine Vollmacht zur Anmeldung beigefügt werden
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das Sorgerecht für das Kind
  • Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
  • Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern

Falls Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen wurde, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis des Jugendamtes (Negativattest) mit. Andernfalls ist vom zweiten, getrenntlebenden Elternteil das Einverständnis zur Schulanmeldung erforderlich.

Die Schulanmeldung in der zuständigen Grundschule erfolgt in der Regel bis Ende Februar. Genauere Informationen, den konkreten Anmeldetermin stellen die zuständigen Grundschulen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Zudem informiert der Schulträger mittels Bekanntmachung dazu.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Wünschen Sie die Aufnahme an einer anderen Schule in öffentlicher Trägerschaft, so muss die Anmeldung vorerst an der zuständigen Schule erfolgen. Bei der Schulanmeldung können Sie einen Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gemäß § 106 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes stellen.

Die Anmeldung ist auch an einer Schule in freier Trägerschaft möglich. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich die örtlich zuständige Schule Ihres Kindes informieren.