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Schulanmeldung im laufenden Schuljahr


Leistungsbeschreibung

Für jede Grundschule wird unter Berücksichtigung der genehmigten Schulentwicklungsplanung der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist. Die Stadt Hennigsdorf hat für jede ihrer vier Grundschulen einen Schulbezirk festgelegt. Darüber hinaus gibt es auch zwei Überschneidungsgebiete, die teilweise dasselbe Gebiet von drei 3 Schulen einschließen. Dies ermöglicht dem Schulträger eine ausgewogene Schülerverteilung sicherzustellen. Grundschülerinnen und Grundschüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule. Änderungen des Wohnsitzes sind dem Einwohnermeldeamt und der Schule mitzuteilen.

Bei einem Zuzug im Schulbezirk kann die Anmeldung durch die Eltern direkt an der zuständigen Grundschule vorgenommen werden. Zudem wird der Schulträger seitens des Einwohnermeldeamtes über den Zuzug informiert. Erfolgt der Zuzug in einem Überschneidungsgebiet legt der zuständige Schulträger im Benehmen mit den möglichen zuständigen Grundschulen die zuständige Grundschule fest. Auch Umzüge innerhalb des Stadtgebietes können einen Schulwechsel nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, dass Veränderungen des Wohnsitzes dem Einwohnermeldeamt sowie der Schule bekanntgegeben werden.

Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

Die Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Schule ist mittels Antrag § 106 des Brandenburgischen Schulgesetz möglich. Der Antrag ist seitens der Eltern zustellen und zu begründen. Ein Nachweis ist darzulegen. Gemäß § 106 Absatz 4, Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetz kann das staatliche Schulamt aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten. Ein Bescheid mit entsprechender Begründung wird den Eltern zugestellt